Betreuungsgeld – Genutzt oder nur mehr Bürokratie?

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG) nennt sich das „Monstrum“, das die Rechtsgrundlage für das Betreuungsgeld darstellt. Im Abschnitt 2, §27 ist verankert, dass Eltern ab dem 15. Lebensmonat bis maximal zum Ende des 36. Lebensmonats für die Betreuung des Kindes 150,- EUR monatlich als Sozialleistung erhalten.

Nun mag man triftig streiten, ob das Betreuungsgeld richtig oder falsch ist. Gerade im vergangenen Wahlkampf zur Bundestagswahl 2013 wurde dies intensivst von den verschiedenen politischen Parteien praktiziert.

 

Jedoch möchte ich mich dem praktischen Prozess widmen:

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um Betreuungsgeld zu bekommen?

  1. Natürlich muss ich zunächst einmal ein Kind bekommen. Das versteht sich.
  2. Dieses Kind darf ich auch nicht in einer öffentlich bereitgestellten Kindertageseinrichtung angemeldet haben.
  3. Meine Elterngeldmonate müssen verbraucht sein.

(Weitere Besonderheiten möchte ich hier ausklammern.)

Wo muss ich das Betreuungsgeld anmelden?

Jetzt wird es kompliziert: Es gibt keinen bundesweit einheitlichen Antrag oder eine zentrale Webseite, wo man das Betreuungsgeld beantragen kann, sondern je nach Bundesland andere Regelungen. In Nordrhein-Westfalen (NRW) übernehmen die Kreise und Städte mit ihren Verwaltungen die Aufgabe, z.B. in Hamm die Stadt Hamm: (http://www.hamm.de/familie/kinder/betreuungsgeld.html)

Was muss ich eintragen?

10 Punkte werden abgefragt mit jeweils zwischen 1 und 7 Feldern (wenn ich richtig gezählt habe). Nach den klassischen Personendaten gibt es jedoch spätestens ab dem 3. Punkt staunende Augen von meiner Seite.  Auch wenn die Fragen verständlich sind, so wundere ich mich über Antwortoptionen und was ich eintragen müsste. Ohne das Infoblatt und vermutlich telefonische Rückfragen mit der zuständigen Behörde käme ich nicht weiter.

 

Bereits im September dieses Jahres schrieb die Süddeutsche, dass gut ein Fünftel aller Anträge abgelehnt werden, in NRW gar 31% (siehe http://www.sueddeutsche.de/leben/antrag-abgelehnt-viele-eltern-gehen-beim-betreuungsgeld-leer-aus-1.1766610). So zeigt sich für mich, dass mit 27.000 Anträgen die Nachfrage immens ist, denn bei gut 600 000 bis 800 000 Geburten sind das ordentliche Zahlen für die ersten Monate. Warum aber ist es in Deutschland so schwierig Formulare zu entwickeln, die dann auf Anhieb richtig ausgefüllt werden und schon bereits beim Ausfüllen deutlich machen, ob man (wie hier beim Betreuungsgeld) bezugsberechtigt ist?Als Antwort auf meine Ausgangsfrage komme ich zu dem nüchternen Ergebnis: Vielleicht wird es noch genutzt, aber bald nicht mehr, da es zu schwierig ist die bürokratische Maschinerie zu meistern.