Samstagsarbeit – Für viele normal, für mich genehmigungspflichtig

Aus gegebenem Anlass beschreibt der heutige Beitrag einen wirklichen Stein des Anstoßes für alle Beteiligten: Arbeitszeiten in Deutschland.

Beginnt man vorne, so hat jeder Arbeitnehmer in Deutschland per Gesetz folgende Arbeitszeit einzuhalten: „Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten.“ (siehe §3 ArbZG). Selten fasst sich der Gesetzgeber so kurz wie im Arbeitszeitgesetz. Betrachtet man einige Nebenregelungen, so sollte man des Weiteren beachten: „[…] darf die Arbeitszeit 48 Stunden wöchentlich im Durchschnitt von zwölf Kalendermonaten nicht überschreiten.“ (siehe §7 ArbZG).

Sollte der Arbeitgeber dagegen verstoßen, oder gar der arbeitswütige Arbeitnehmer nicht davon abgehalten werden, können Geldbußen in Höhe von bis zu 15.000 € für die Ordnungswidrigkeit verhängt werden.

Meine gestrige Samstagsarbeit musste somit von verschiedenen Stellen genehmigt werden und bescherrt mir zeitnah einen arbeitsfreien Ausgleichstag, sodass, ganz im Sinne obigen Rechts, sichergestellt ist, dass meine Gesundheit geschützt ist und das Unternehmensziel nicht gefährdet ist.

Woher kommt aber dieses restriktive Arbeitsrecht?
Dem Unternehmer Robert Owen darf der folgende Satz zugeschrieben werden: „Acht Stunden arbeiten, acht Stunden schlafen und acht Stunden Freizeit und Erholung“. Somit kommt der Kernsatz unseres Arbeitszeitgesetzes aus dem 18. Jahrhundert und aus Großbritannien, denn der Alliierte Kontrollrat führte dann die 48 Stundenwoche nach dem 2. Weltkrieg in Deutschland ein. Das oben genannte Gesetz stammt übrigens erst aus dem Jahr 1994.

Während in den 1950er Jahren der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) dann die 40 Stundenwoche forderte und diese ab den 1960er Jahren auch in Tarifverträgen verankert bekommen hat, haben wir in Westdeutschland vor allem in der Metall- und Elektroindustrie gar eine 35 Stundenwoche. Erst Anfang der 2000er Jahre begannen verschiedene Industrien wieder damit, die Arbeitszeit auf teilweise über 42,5 Stundenwochen anzuheben.

Gerade die Arbeitszeit mit ihren Ruhezeiten ist ein beliebtes Streitthema und insbesondere die Argumente gleichen sich beim Thema Renteneintritt. Während die Arbeitnehmerseite möglichst wenig arbeiten möchte, möchte der Arbeitgeber möglichst viele Stunden von einem gesunden Arbeitnehmer zum Wohle des Unternehmens abschöpfen und der Gesetzgeber das Wohlergehen beider im Interessensausgleich schützen.

Wie aber bei allen Regelungen habe ich eine gewisse Anzahl Arbeitnehmer und Arbeitgeber, die ich in durchaus schwierige Lagen versetze, wenn ich als Gesetzgeber sehr restriktive Gesetze erlasse. Viel mehr müssen wir in Deutschland über bestimmte Dinge nachdenken, wie wir mit ihnen umgehen:

    • Immer mehr Mitarbeiter führen geistige Tätigkeiten durch und haben somit schlechte und gute Tage. Mal haben sie brilliante Einfälle bsi weit in die Nacht und sprudeln von Innovationen, mal allerdings fragt man sich, ob es nicht besser wäre, sie würden gleich zuhause bleiben.
    • Immer mehr Betriebe müssen sich in einer globalisierten Welt Betrieben mit wesentlich flexibleren Arbeitszeitmodellen stellen.

Der Schutzgedanke wird gerade in Branchen wie dem Gesundheits- und Pflegebereich zunehmend vernachlässigt, da häufig bereits acht Stunden harte Arbeit am Patienten und am pflegebedürftigen Menschen zu viel sein können, geschweige von harter körperlicher Arbeit im Hoch- und Tiefbau zu reden.

Mit Sicherheit möchte ich das hart errungene Arbeitszeitgesetz nicht in Gänze in Frage stellen, ganz im Gegenteil! Aber es sollte nur Ansporn sein, ein Gesetz an Realitäten anzupassen. Stetiger Rechtsbruch im beiderseitigen Einvernehmen wie er in vielen Branchen Realität ist, kann keine Lösung sein. Vorausgesetzt die Gesundheit des Mitarbeiters ist geschützt, können wir doch nicht wollen, Menschen das Arbeiten zu verbieten. Oder übersehe ich etwas in meiner Einschätzung?

Also starte ich einen kleinen Aufruf an alle Juristen: Wie kann ein Gesetz aussehen, dass diesen Realitäten gerecht wird.